Menu
menu

III. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1995 - 31.03.1997

13.5 Computerviren

Zum Thema Computerviren wird in einschlägigen Fachpublikationen regelmäßig über die sich Jahr für Jahr verschärfende Virenproblematik berichtet, und die Medien suchen mit vielen Beiträgen, die Sensibilität der Computerbenutzer für Fragen des Schutzes vor Computerviren zu wecken. Auch der Landesbeauftragte hat in seinem II. Tätigkeitsbericht (S. 72) und bei seinen Beratungen und Kontrollen stets eindringlich vor dem leichtfertigen Umgang mit möglicherweise virusinfizierten Dateien gewarnt. Dennoch erhielt er im vergangenen Zeitraum wiederum mehrfach Berichte öffentlicher Stellen über festgestellte Virusinfektionen.
Der Landesbeauftragte wiederholt deshalb noch einmal seine Hinweise.

Neben der regelmäßigen Fortbildung der für die Computersicherheit Verantwortlichen in den öffentlichen Stellen sind zum Schutz vor Computerviren und zur Schadensminimierung folgende Grundregeln einzuhalten:

  • regelmäßige Datensicherung,

  • regelmäßiger Einsatz von aktuellen Virenscannern, in Verbindung mit der
    Benutzung von Prüfsummenprogrammen,

  • Ausschluß der Verwendung privater Hard- und Software sowie Public-Domain- bzw. Shareware-Programmen,

  • Überprüfung aller eingehenden Datenträger vor ihrer Verwendung auf Virus-infektionen, das gilt auch für via Internet heruntergeladene Dateien.

Sollten sich doch virenverdächtige Aktivitäten zeigen, ist zur Virusbeseitigung und Schadensminimierung stets ein Spezialist zu Rate zu ziehen.