III. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1995 - 31.03.1997
15. Kommunalverwaltung
15.1 Falsch zugestellte Unterlagen zur Vorbereitung einer Ratssitzung
Durch die Eingabe eines Bürgers erfuhr der Landesbeauftragte davon, daß in einer Stadt vor einer Ratssitzung durch Selbstzustellung Sitzungsunterlagen mit personenbezogenen Daten über einen Grundstücksverkauf, die für ein Ratsmitglied bestimmt waren, fälschlicherweise in den Nachbarbriefkasten eingeworfen wurden. Erst durch die vom Landesbeauftragten bei der Stadt angeforderte Stellungnahme ist dem Bürgermeister, der die Zustellung selbst ausgeführt hatte, klargeworden, daß dem betreffenden Stadtrat offenbar schon früher fälschlicherweise über den Briefkasten eines anderen Bürgers amtliche Unterlagen zugestellt wurden. Dies war nur deshalb nicht aufgefallen, weil dieser die Briefe dann jeweils ohne viel Aufhebens in den benachbarten Briefkasten des Stadtrates gesteckt hatte.
Der Landesbeauftragte hat die fehlerhafte Zustellung der Unterlagen durch den Bürgermeister wegen des Verstoßes gegen die Amtsverschwiegenheit (§ 68 GO LSA und § 61 BG LSA) gerügt. In Anbetracht der besonderen Umstände dieses Falles hat er aber gem. § 24 Abs. 3 DSG-LSA von einer formellen Beanstandung abgesehen.