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III. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1995 - 31.03.1997

17. Landwirtschaft

17.1 Das Kontrollsystem InVeKoS

Bereits in seinem I. (S. 81 f) und seinem II. Tätigkeitsbericht (S. 88 f) hatte der Landesbeauftragte das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) zur Landwirtschaftsförderung wegen seiner offensichtlichen datenschutzrechtlichen Risiken problematisiert. Dieses Thema ist ein Dauerbrenner geblieben. Mittlerweile hat das Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt eingesehen, daß der Abgleich der Flächenangaben der Antragsteller mit den Daten des automatisierten Liegenschaftsbuches ohne Einwilligung der Betroffenen nicht geht. Eine entsprechende Einwilligungserklärung wurde mit dem Landesbeauftragten abgestimmt.

Doch wer geglaubt hatte, daß diese Geschichte damit zu einem guten Ende gebracht worden wäre, der hatte sich geirrt. Denn im Januar 1997 erfuhr der Landesbeauftragte durch das Ministerium von der Existenz eines gemeinsamen „Mantelbogens 1997 für die Agrarförderung im Bereich Flächen und Tiere für die Bundesländer Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt”. Die darin vorgesehenen „Erklärungen zum Datenschutz” werden den Anforderungen des § 4 Abs. 2 DSG-LSA an eine Einwilligungserklärung leider nicht gerecht.

Der Landesbeauftragte unterstützt die Bestrebungen der Bundesländer durch gemeinsame Formulare Verfahren zu vereinheitlichen und Kosten zu senken. Das darf jedoch nicht dazu führen, daß zwingende gesetzliche Vorgaben im Lande mißachtet werden. Das Ministerium hat die datenschutzrechtlichen Bedenken des Landesbeauftragten aufgegriffen und ist zuversichtlich, seine konstruktiven Vorschläge für eine datenschutzgerechte Einwilligungserklärung auch bei diesen Vordrucken in die Verwaltungspraxis umsetzen zu können.