III. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1995 - 31.03.1997
18. Personalwesen
18.1 Veröffentlichung von Lehrergehältern in der Presse
Im Rahmen der von der Landesregierung vorgesehenen Kürzung der Gehälter für Lehrer wurden zur Veranschaulichung und Information der Öffentlichkeit beispielhaft Lehrergehälter aus einer Tabelle in der Presse veröffentlicht. Ein Petent sah darin eine unzulässige Übermittlung seiner Gehaltsdaten und wandte sich deshalb an den Landesbeauftragten. Unter den Schutzbereich der datenschutzrechtlichen Bestimmungen fallen nur Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Die in der Presse verwendeten Beispiele ohne konkreten Personenbezug verstießen also nicht gegen das Recht. Im übrigen sind die Vergütungstabellen des Tarifvertrages eine für jedermann zugängliche öffentliche Quelle (z.B. Ministerialblatt des Landes Sachsen-Anhalt, Broschüren der Berufsverbände und im Buchhandel) und daher jederzeit und von jedem einsehbar.