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III. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1995 - 31.03.1997

2.1 Tätigkeit im Berichtszeitraum

Auch in den beiden vergangenen Jahren ist das Arbeitsaufkommen beim Landesbeauftragten und seinen Mitarbeitern ständig weiter gestiegen. Die Zahl der schriftlichen Geschäftseingänge stieg von fast 2800 zum Jahresende 1994 auf fast 3 000 im Jahre 1995 und erreichte Ende 1996 die Zahl von 3 500. Dazu haben der Landesbeauftragte und seine Mitarbeiter im Jahre 1995 789 und im Jahre 1996 774 schriftliche Stellungnahmen versandt. 
Zugenommen hat auch die Zahl der fernmündlichen Anfragen durch öffentliche und private Stellen; sie liegt z.Zt. bei ca. 720 pro Jahr. 
In etwa gleich geblieben sind die Anzahl der persönlichen Anfragen und Vorsprachen in der Behörde des Landesbeauftragten (ca. 30 bis 35 im Jahr) und die Zahl der Bürgereingaben (ca. 150 pro Jahr). Unverändert hoch ist die Erfolgsquote dieser Eingaben; ca. ein Drittel rügen zu Recht Fehler und Rechtsmängel beim Umgang mit ihren personenbezogenen Daten. 
Formelle Beanstandungen nach § 24 DSG-LSA sind fünf ausgesprochen worden, in etwa 40 weiteren Fällen hat der Landesbeauftragte nach § 24 Abs. 3 DSG-LSA von einer Beanstandung abgesehen. Damit wurde auch in diesem Punkte die bisherige Verfahrensweise (vgl. II. Tätigkeitsbericht, S. 7) fortgesetzt, wonach nur bewußte, grobe oder hartnäckige Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen formell beanstandet werden. 

Neben einer zweistelligen Zahl gutachterlicher Äußerungen stieg vor allem der Bedarf an Besprechungen mit öffentlichen Stellen stetig an. Gehäuft wahrgenommen wurden auch Beratungen der öffentlichen Stellen vor Ort. Die vom Landesbeauftragten auch für diesen Berichtszeitraum festzustellende erfreulich hohe Akzeptanz der Behörde führte fast zwangsläufig zu diesem Ergebnis. Auch wenn das Gesetz aus gutem Grund für den Landesbeauftragten keine Beratungspflicht vorsieht, haben sich seine Mitarbeiter und er bemüht, möglichst allen Nachfragen gerecht zu werden. 

Insgesamt hat die deutlich gestiegene Arbeitsbelastung, bei gleicher Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, zu Grenzen bei der Arbeitsqualität geführt. Eine weitere Folge sind leichte Einbußen bei den ohne Anlaß durchzuführenden Kontrollen. Schwerpunkte waren in diesem Tätigkeitsbereich die abschließenden Kontrollen bei den Staatsanwaltschaften, die Kontrolle der beiden Industrie- und Handelskammern, eingegrenzte Kontrollen im Bereich der Universitätskliniken sowie Querschnittskontrollen bei den Ausländerbehörden, Meldebehörden und verschiedenen personalaktenführenden Stellen im Lande. Diese werden auch im Verlauf dieses Jahres verstärkt fortgeführt. 

Viele seiner Mitarbeiter und der Landesbeauftragte haben wieder als Lehrende, aber auch als Lernende an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen. 

Einen nicht zu vernachlässigenden Anteil der Arbeitszeit beanspruchen auch die Anfragen und Mitteilungen von bzw. an die Medien. In diesem Bereich gibt es inzwischen einen erfreulich kurzen Draht zwischen Anfragen der Bürger bei Presse und Rundfunk und der gezielten oder allgemein erbetenen Antwort des Landesbeauftragten.