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III. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1995 - 31.03.1997

2.2.2 Zusammenarbeit im europäischen und internationalen Bereich

Neben der erwähnten bundesweiten Zusammenarbeit gewinnt auch die Zusammenarbeit im europäischen und internationalen Bereich immer mehr an Bedeutung. Der Wegfall der Binnengrenzen in der europäischen Union führt zur fortlaufenden Abstimmung und Anpassung der Rechtsbereiche und damit auch der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Unabhängig davon hat die Technik bei der automatisierten Datenverarbeitung schon längst sämtliche Staats- und Ländergrenzen hinter sich gelassen. 
Die im wesentlichen unter deutschem Vorsitz erarbeitete Europäische Datenschutzrichtlinie stellt einen ersten übergreifenden Versuch in diesem Bereich dar, den Schutz der Menschen angesichts der durch merkantile Anreize ausufernden Technikbestimmtheit ganzer Lebensbereiche europaweit annähernd gleich zu gewährleisten. Ob dies gelingen wird, ist fraglich. Schon heute läuft das Recht der Technik hinterher und kann allenfalls noch Grundwerte absichern. 

Der Landesbeauftragte hat deshalb auch im Berichtszeitraum an zwei internationalen Datenschutzkonferenzen teilgenommen. 
Die 50. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat ihn im Herbst 1995 außerdem gebeten, zunächst übergangsweise bis zur bundesgesetzlichen Umsetzung der EUROPOL-Konvention (vgl. Ziff. 7.2), die dort vorgesehenen Aufgaben eines Ländervertreters für die gemeinsame Kontrollinstanz wahrzunehmen. Dazu hat er im Berichtszeitraum an mehreren Sitzungen deutscher und europäischer Arbeitsgremien teilgenommen.