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III. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1995 - 31.03.1997

2.3.2 Automatisierte Dateien bei den Staatsanwaltschaften - SIJUS-STRAF-STA

Bereits in seinem I. (S. 131 f) und seinem II. Tätigkeitsbericht (S. 122) hat sich der Landesbeauftragte kritisch mit dem Einsatz dieses Programmsystems bei den Staatsanwaltschaften auseinandergesetzt. 
Bis heute fehlt eine bereichsspezifische gesetzliche Grundlage für die Einrichtung dieses Systems (vgl. Ziff. 21.13). Auch die dem Landesbeauftragten seit September 1994 zugeleiteten Dateimeldungen entsprachen in mehrfacher Hinsicht nicht den rechtlichen Anforderungen. 
Da das Programm zunächst keine Funktion zur Löschung von Daten vorsah, enthielt auch die entsprechende Spalte der Dateimeldungen entgegen § 25 Abs. 1 Satz 3 DSG-LSA keine Angabe. Auch die richtige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten (§§ 152, 160, 161 StPO i.V. mit § 10 Abs. 1 DSG-LSA) fehlte. 
Für eine Antwort auf die damaligen Vorschläge des Landesbeauftragten zur Einhaltung eines datenschutzrechtlichen Mindeststandards in einer Übergangszeit benötigte das Ministerium der Justiz acht Monate. 
Die dann avisierte Einführung einer Programmerweiterung zur manuellen Datenlöschung und Datensperre verzögerte sich von 1995 bis Anfang 1997. Die gesetzlich erforderlichen Änderungsmeldungen zu den seit 1995 bemängelten Dateimeldungen der Staatsanwaltschaften haben den Landesbeauftragten bis zum Redaktionsschluß noch immer nicht erreicht.