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III. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1995 - 31.03.1997

20.10 Duplikatakten

Der Landesbeauftragte hatte sich bereits in seinem I. (S. 109) und II. Tätigkeitsbericht (S. 106) mit der datenschutzrechtlichen Problematik befaßt, die bei der Verwendung von Duplikatakten durch Dienststellen der Polizei besteht.

Hierzu hatte er zuletzt angeregt, bis zur Schaffung der erforderlichen datenschutzrechtlichen Regelungen in der StPO, eine landesweite gemeinsame Regelung von Ministerium der Justiz und Ministerium des Innern auf dem Erlaßwege zu treffen und darin die Anlegung von Duplikatakten auf Ausnahmefälle zu beschränken.

Das Ministerium der Justiz hat jetzt gebeten, von einer entsprechenden Regelung Abstand zu nehmen, da diese bisher in keinem anderen Bundesland getroffen worden sei. Dieser Auffassung des Ministeriums der Justiz hat sich das Ministerium des Innern angeschlossen. Beide wollen es bei diesem ungeregelten Zustand belassen.
Der Landesbeauftragte hält wegen der Gefahr für die Rechte Betroffener - keineswegs nur Beschuldigte und Täter, sondern auch Geschädigte, Zeugen und andere Unbeteiligte - daran fest, daß zumindest ein Grundrahmen für die Ausnahmefälle erarbeitet werden sollte, der den in § 10 Abs. 1 DSG-LSA geforderten Erforderlichkeitsgrundsatz für die übergangsweise Anwendung der Vorschrift durch die polizeiliche Praxis deutlicher herausarbeitet.