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III. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1995 - 31.03.1997

20.5 Abfrage aus ZEVIS

Ein Bürger beschwerte sich beim Landesbeauftragten darüber, daß die Polizei seine Kfz-Halterdaten an den Tankwart einer Tankstelle übermittelt hatte, dem bei der Herausgabe von Wechselgeld ein Fehler unterlaufen war.

Die Anfrage des Landesbeauftragten beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) erbrachte aufgrund der dortigen Protokollierung der ZEVIS-Abfragen als Teilergebnis, daß die Halterfeststellung durch Streifenbeamte einer Polizeiinspektion veranlaßt worden war. Die Beamten hatten dem Tankwart, menschlich verständlich, aber rechtlich nicht ganz lupenrein, helfen wollen.
Da nach dem Sachverhalt weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit vorlag, sondern der Tankwart lediglich einen zivilrechtlichen Anspruch geltend machen konnte, waren die Polizeibeamten zu keiner ZEVIS-Abfrage befugt. Zwar gehört nach dem SOG-LSA zu den Aufgaben der Polizei auch der Schutz privater Rechte, aber nur dann, wenn die allgemein zuständigen Ordnungsbehörden oder gerichtlicher Rechtsschutz nicht rechtzeitig zu erreichen sind, und wenn ohne behördliche Hilfe die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde.
Da ein solcher Eilfall nicht vorlag, hätten die Beamten den Tankwart an die zuständige Verwaltungsbehörde der Gefahrenabwehr (z.B. an das Ordnungsamt der Gemeinde oder des Landkreises) verweisen müssen.

Der Landesbeauftragte hat diesen Fall zum Anlaß genommen, das aufsichtführende Ministerium des Innern zu bitten, künftig - etwa im Rahmen der Aus- und Fortbildung der Polizeibeamten - Vorkehrungen zu treffen, die eine Wiederholung eines vergleichbaren Falles in der Zukunft möglichst ausschließen.
Darüber hinaus hat der Landesbeauftragte dem Ministerium des Innern vorgeschlagen, künftig auch ZEVIS-Abfragen bei der Polizei zu protokollieren, um eine bessere nachträgliche Rechtskontrolle zu gewährleisten.
Leider ließ schon eine erste Stellungnahme des Ministeriums rund 7 Monate auf sich warten, und bis heute hat es sich zu diesen Vorschlägen noch nicht abschließend geäußert.