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III. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1995 - 31.03.1997

20.7 Übertriebene Öffentlichkeitsarbeit in einer Polizeidirektion

In einer Tageszeitung wurde im Juli 1996 in einem mehrspaltigen Artikel über die Ausstattung eines Polizeireviers mit Computern berichtet. Der interessierte Leser erfuhr unter der Überschrift „Kommissar Computer erleichtert die Arbeit” vom Pressesprecher der Polizeidirektion nicht nur, wieviele Computer welcher Leistungsklassen zu welchen Zwecken im betreffenden Polizeirevier betrieben werden, sondern auch, welche Sicherheitssoftware installiert wurde und wie die Rechner überregional vernetzt sind.
Der Landesbeauftragte mußte dem zuständigen Fachressort daraufhin mitteilen, daß es nicht mit § 6 Abs. 2 Ziff. 10 DSG-LSA vereinbar sei, die IT-Sicherheitsarchitektur in derart ausführlicher Weise an die breite Öffentlichkeit zu geben, denn das Ziel der dort vorgeschriebenen Organisationskontrolle soll sein, die getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen des Datenschutzes zu unterstützen und zu ergänzen und nicht, sie zu publizieren.
Durch das Ministerium des Innern wurde dem Landesbeauftragten bisher nur mitgeteilt, daß die Auskünfte in der Zeitung zwar richtig seien, so aber von dem Polizeisprecher sicherlich nicht erteilt worden wären.
Der Landesbeauftragte wartet nun auf die abschließende Stellungnahme.