Menu
menu

III. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1995 - 31.03.1997

21.10 Postbedienstete als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft?

In der (Landes-)Verordnung über die Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft aus dem Jahre 1991 werden bestimmte Beamtengruppen der inzwischen umgewandelten Deutschen Bundespost in ihrer Eigenschaft als Beamte des Betriebssicherungsdienstes als „Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft” aufgeführt.
Mit Inkrafttreten des Postneuordnungsgesetzes zum Jahresbeginn 1995 besteht jedoch keine Grundlage mehr für die Bestellung von Mitarbeitern des Betriebssicherungsdienstes der nunmehr privatisierten Deutschen Post AG zu Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft. Denn seit der Privatisierung der Post gehört der Betriebssicherungsdienst nicht mehr zum öffentlichen Dienst. Mit Artikel 33 Abs. 4 GG ist es nicht vereinbar, wenn hoheitliche Befugnisse im Bereich der Strafverfolgung auf Private übertragen werden.

Der Landesbeauftragte hat daher dem Ministerium der Justiz bereits im November 1995 empfohlen, die notwendigen Änderungen der Verordnung über die Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft des Landes Sachsen-Anhalt vorzunehmen. Eine Antwort des Ministeriums der Justiz bzw. eine Änderung der Verordnung lag bis Redaktionsschluß noch nicht vor.