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III. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1995 - 31.03.1997

21.18 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen in Sachsen-Anhalt

Bereits in seinem II. Tätigkeitsbericht (S. 130) hatte der Landesbeauftragte darauf hingewiesen, daß es bei der Durchführung von praktischen Studienzeiten nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPrO) auch zu Übermittlungen oder nur zur Kenntnisnahme personenbezogener Daten an bzw. durch die Praktikanten kommen könnte. Zwar wäre es wünschenswert, die Jurastudenten während ihrer Praktikantenzeit nur mit den personenbezogenen Daten in Berührung zu bringen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen, jedoch wird sich dies nicht in jedem Fall einhalten lassen. Schließlich soll den Studenten im Praktikum eine anschauliche Vorstellung von dem breiten Spektrum juristischer Tätigkeit vermittelt werden.

Der Landesbeauftragte hat daher gegenüber dem Ministerium der Justiz vorgeschlagen, in § 11 der zur Novellierung anstehenden JAPrO einen Passus einzufügen, wonach die Studenten entweder durch das Landesjustizprüfungsamt oder die jeweilige Ausbildungsstelle zu Beginn des Praktikums nach dem Verpflichtungsgesetz förmlich zu belehren, zur Verschwiegenheit zu verpflichten und insbesondere auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung hinzuweisen sind.

Das Ministerium der Justiz hat diesen Vorschlag aufgegriffen und dies in der neuen JAPrO vom 21.01.1997 ausdrücklich so geregelt.