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III. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1995 - 31.03.1997

23.3 Wahlen zum Landeselternrat 1995

Im Schulverwaltungsblatt wurden gem. § 20 Abs. 5 ElternWO die Wahlen zum Landeselternrat durch das Kultusministerium bekanntgegeben. Hierbei wurden eine Vielzahl personenbezogener Daten (Name, Vorname, Anschrift, Schultyp) der Eltern veröffentlicht.

Dazu hat der Landesbeauftragte die Auffassung vertreten, daß die Privatanschrift mit der Ausübung der Elternvertretung in keinem Zusammenhang steht, zumal der Landeselternrat über eine eigene Geschäftsstelle verfügt (§ 75 Schulgesetz). Der Landesbeauftragte hat daher empfohlen, für künftige Fälle die Veröffentlichungspraxis zu überprüfen. Das Kultusministerium hat diese Rechtsauffassung bestätigt. Es ist vorgesehen, Einzelheiten über den Umfang bekanntzumachender Daten in die ElternWO aufzunehmen.