III. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1995 - 31.03.1997
23.4 Anfertigen von Schülerfotos durch private Fotofirmen
Im II. Tätigkeitsbericht (S. 138) hatte der Landesbeauftragte von einer Empfehlung an das Kultusministerium und das zuständige Regierungspräsidium berichtet, alle Grundschulen darauf hinzuweisen, daß für die Anfertigung von Schülerfotos die Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich ist. Ergänzend bat der Landesbeauftragte darum, die dabei für weiterführende Schulen noch verbleibenden Probleme (z.B. Kauf solcher Bilder bei eingeschränkter Geschäftsfähigkeit der Schüler) nicht ungeregelt zu lassen.
Das Kultusministerium hat die Regierungspräsidien als obere Schulbehörden auf diese Sachverhalte hingewiesen. Unabhängig hiervon ist beabsichtigt, Einzelheiten für künftige Fälle im Erlaßverfahren zu regeln. Daran fehlt es aber bis jetzt.