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III. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1995 - 31.03.1997

24.7 Der „gläserne” Patient

Ein Krankenhaus beabsichtigte, die übliche Dokumentation der Pflegedienstleistungen und die medikamentöse Therapie der Patienten deutlich sichtbar am jeweiligen Krankenbett auf dem Krankenblatt offen anzubringen.
Man wollte sich so ersparen, die jeweils kompletten Patientenakten, z.B. bei Visiten, mitzunehmen.

Der dazu vorsorglich befragte Landesbeauftragte riet im Hinblick auf die Rechtslage davon ab. Das Krankenhaus folgte dem Rat.