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III. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1995 - 31.03.1997

24.9 Auskunft von Unterhaltsverpflichteten

Ein Petent, der für ein Jugendamt einen Vordruck ausfüllen sollte, wandte sich an den Landesbeauftragten. In dem Formular sollten z.B. Fragen nach dem erlernten Beruf beantwortet werden, auch eine Befreiung vom Bankgeheimnis und pauschale Auskünfte über sein Vermögen wurden gefordert.

Der Landesbeauftragte wies darauf hin, daß seitens des Amtes der in § 1605 BGB dargelegte Erforderlichkeitsgrundsatz nicht berücksichtigt wurde.

Im Ergebnis verzichtete das Amt auf die Daten, und es wurde eine Überarbeitung der Vordrucke in die Wege geleitet.