III. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1995 - 31.03.1997
25. Statistik
25.1 Landesstatistikgesetz
Der Landesbeauftragte hatte bereits in seinem II. Tätigkeitsbericht (S. 150) über seine Mitwirkung am Prozeß der Schaffung eines Landesstatistikgesetzes berichtet und an den Landtag appelliert, den damals bereits vorliegenden Gesetzentwurf im Hinblick auf die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger und der betroffenen öffentlichen Stellen zügig zu beraten, auch wegen der noch im Jahre 1995 beginnenden flächendeckenden Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ).
In seiner Sitzung am 15.03.1995 beriet der Innenausschuß des Landtages über den Entwurf des Landesstatistikgesetzes. Dabei gelang es dem Landesbeauftragten noch, die Ausschußmitglieder für einige wichtige Änderungen am Gesetzestext zu gewinnen.
Im April 1995 wurde der Gesetzentwurf einstimmig beschlossen. Damit verfügt das Land Sachsen-Anhalt über ein auch datenschutzrechtlich gelungenes, modernes Gesetz für die Durchführung von Statistiken. Dadurch wurde u.a. § 30 DSG-LSA entbehrlich und deshalb aufgehoben.