III. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1995 - 31.03.1997
29. Verkehr
29.1 Automatische Gebührenerhebung (AGE) auf Autobahnen
Zu den sich daraus ergebenden datenschutzrechtlichen Fragestellungen und Anforderungen berichtete der Landesbeauftragte bereits in seinem II. Tätigkeitsbericht (S. 162 f und Anlage 17).
Im November 1995 veröffentlichte der TÜV Rheinland in einem Abschlußbericht die Ergebnisse seines im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr durchgeführten mehrjährigen Feldversuches „Autobahntechnologien A 555”.
In seinem Abschlußbericht stellte er fest, daß die Anforderungen des Datenschutzes erfüllt werden können. Voraussetzungen hierfür seien ein anonymes Erhebungsverfahren für diese Autobahnmaut in Verbindung mit einem Kontrollsystem, das davon befreite sowie ordnungsgemäß zahlende Verkehrsteilnehmer nicht erfaßt (Grundsatz der „datenfreien Fahrt”) und eine transparente, d.h. für jeden Verkehrsteilnehmer erkennbare und nachprüfbare Gestaltung des gesamten Verfahrens bis hin zur Gebührenabrechnung beinhaltet.
Letztendlich wurden aber die Pläne für eine automatische Gebührenerhebung durch das Bundesministerium für Verkehr aufgegeben.
Als ein positives Fazit wertet der Landesbeauftragte die Tatsache, daß vor der Entscheidung über die Einführung eines so umfangreichen automatisierten Verfahrens eine rechtzeitige Beteiligung der Datenschutzbeauftragten möglich war.
Deutlich wurde auch, daß Datenschutzanforderungen durch eine entsprechende Technikgestaltung erfüllbar sind und nicht zum „K.o.-Kriterium” für ein solches Vorhaben werden müssen.