III. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1995 - 31.03.1997
3.3 Erstellen von Verdienstbescheinigungen aus Archivunterlagen
Im Zusammenhang mit der Erstellung von Verdienstbescheinigungen aus Archivunterlagen für frühere Mitarbeiter ehemaliger Einrichtungen der DDR wurden wiederholt Anfragen zur datenschutzgerechten Handhabung an den Landesbeauftragten gestellt.
Die Rechtslage beurteilt sich jetzt nach den Bestimmungen des neuen Landesarchivgesetzes.
Soweit die archivführende öffentliche Stelle die Auswertung der archivierten Unterlagen selbst vornehmen will, bestehen nach § 10 Abs. 6 ArchG-LSA keine datenschutzrechtlichen Bedenken. Werden dritte Stellen mit der Auswertung und Verarbeitung beauftragt, sind zusätzlich die Bestimmungen des § 8 DSG-LSA zu beachten.
Im Hinblick darauf, daß innerhalb der Schutzfrist nach § 6 ArchG-LSA nur den Betroffenen ein Auskunftsanspruch zusteht, wurde aber empfohlen, die (komplett) erarbeiteten Verdienstbescheinigungen im Archiv zu belassen, sofern nicht der Betroffene von seinem Auskunftsanspruch Gebrauch macht oder eine Übermittlung (z.B. an einen Rentenversicherer) beantragt.