III. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1995 - 31.03.1997
9. Finanzwesen
9.1 Änderung der Abgabenordnung
Der Landesbeauftragte hat zu diesem Punkt bereits im I. (S. 48) und II. Tätigkeitsbericht (S. 38) auf die datenschutzrechtlichen Forderungen hingewiesen.
Nach einer Bestandsaufnahme aller Änderungs- und Ergänzungsvorschläge seitens der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder wurden diese im Dezember 1996 zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder, dem Bundesbeauftragten und einem Vertreter der Landesbeauftragten für den Datenschutz erörtert.
Im Ergebnis konnte kein Konsens erzielt werden, da die Vertreter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder jegliche Änderungen bzw. Ergänzungen der Abgabenordnung um datenschutzrechtliche Vorschriften ablehnten, weil nach deren Auffassung dafür keine Notwendigkeit erkennbar sei. Erst ein kurz vor Redaktionsschluß eingegangenes Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen läßt eine gewisse Bereitschaft erkennen, einzelne Vorschriften zu ändern.
Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder beabsichtigen, demnächst das weitere Vorgehen miteinander abzustimmen, um dennoch eine Anpassung der Abgabenordnung an die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu erreichen.