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IV. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1997 - 31.03.1999

10.2 Epidemiologie und Datenschutz

In einer Denkschrift der Deutschen Forschungsgemeinschaft wurde u.a. auch gegenüber den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder der Vorwurf der Wissenschaftsbehinderung erhoben. Das war Anlaß zu Gesprächen zwischen Vertretern der Deutschen Forschungsgemeinschaft und Teilnehmern aus dem Kreis der Datenschutzbeauftragten, in denen zum besseren Verständnis der gegenseitigen Anliegen die beiderseitigen Problembereiche erörtert wurden. Dabei ergab sich bald Übereinstimmung darin, daß das bereits in der Verfassung angelegte Spannungsverhältnis zweier gleichrangiger Verfassungsgüter - des Persönlichkeitsrechts einerseits und der Forschungsfreiheit andererseits - nur befriedigend gelöst werden kann, wenn sich beide Seiten bemühen, wirkungsvollen Datenschutz zu gewährleisten, ohne die Wissenschaftsfreiheit zu gefährden.

Ein 1998 gemeinsam von der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Epidemiologie und dem Arbeitskreis Wissenschaft der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder erarbeitetes Papier (Anlage 23) zeigt datenschutzrechtlich unproblematische Forschungsbereiche auf und versucht, in anderen Bereichen typische Problemfelder zu identifizieren und Lösungsvorschläge zu erarbeiten.