IV. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1997 - 31.03.1999
10.3 Schutz medizinischer Datenbestände außerhalb von ärztlichen Behandlungseinrichtungen
Ein gemeinsames Anliegen der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Datenschutzbeauftragten ist die Ausdehnung des Schutzes der Patientendaten auf den forschenden Arzt gegen die Inanspruchnahme durch Dritte. Die Datenschutzbeauftragten haben diesen Aspekt in ihre Entschließung vom 17./18. April 1997 "Sicherstellung des Schutzes medizinischer Datenbestände außerhalb von ärztlichen Behandlungseinrichtungen" (Anlage 6) mit einbezogen. Im Hinblick auf die zunehmende Auslagerung medizinischer Patientendaten sowie die Weitergabe medizinischer Patientendaten für Zwecke wissenschaftlicher medizinischer Forschung halten die Datenschutzbeauftragten es für wünschenswert, in diesem Bereich einen dem Arztgeheimnis entsprechenden Schutz der Patientendaten zu schaffen