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IV. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1997 - 31.03.1999

12.5 Korruptionsregister

Bereits im vergangenen Berichtszeitraum hatte der Landesbeauftragte aufgrund eines Hinweises aus einem anderen Bundesland das Innen- und das Wirtschaftsministerium befragt, ob es in Sachsen-Anhalt Bestrebungen gibt, ein Register mit solchen Gewerbetreibenden anzulegen, die wegen Preisabsprachen, Bestechung usw. bei der öffentlichen Auftragsvergabe nicht berücksichtigt werden sollen.
Dies war seinerzeit - außer mit fehlender Notwendigkeit - vor allem mit rechtlichen Bedenken verneint worden. Bereits seit einigen Jahren haben Bewerber um öffentliche Aufträge ab 20.000 DM bestimmte Erklärungen abzugeben und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister bzw. ein Führungszeugnis vorzulegen. Die Berücksichtigung bloßer Ermittlungen wegen des Verdachts auf derartige Straftaten dürfte dagegen wegen fehlender Rechtsgrundlagen problematisch sein.
Im nunmehr zuständigen Ministerium des Innern wird erneut über ein solches Register nachgedacht. Allerdings hält man dort, wie der Landesbeauftragte auch, nach wie vor daran fest, daß es einer Rechtsgrundlage für ein solches Korruptionsregister bedarf. Man wolle zunächst ohnehin die Aktivitäten und Erfahrungen auf Bundesebene beobachten.
Im übrigen wird der Nutzen eines landesbezogenen Registers für eher gering gehalten, möglicherweise müßten bestimmte Fälle eines bundesweiten Korruptionsregisters sogar in einen europäischen Nachweis eingestellt werden. Auch dafür fehlt z.Zt. noch die entsprechende Rechtsgrundlage.