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IV. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1997 - 31.03.1999

13.2 Telefax

Wiederholt hat der Landesbeauftragte in den letzten Jahren darauf aufmerksam gemacht, daß der Einsatz von Telefaxgeräten bei der Übermittlung personenbezogener Daten generell als ein rechtlich und technisch unzuverlässiges Verfahren einzustufen ist. Ein Einsatz kommt deshalb nur in Ausnahmefällen in Betracht und setzt dann die Beachtung bestimmter Grundregeln voraus (vgl. III. Tätigkeitsbericht, S. 62 ff), wenn der Benutzer nicht gegen § 6 DSG-LSA verstoßen will.

Dennoch häuften sich auch im Berichtszeitraum wieder die Hinweise darauf, daß zahlreiche öffentliche Stellen in allen Verwaltungsbereichen einen gedanken- und sorglosen Umgang mit den Geräten an den Tag legen. Ein prekärer Beispielsfall - ausgerechnet bei der Polizei - hat nun auch das Ministerium des Innern nachdenklich gemacht.
Es sah sich genötigt, mit gesondertem Erlaß die nachgeordneten Polizeibehörden und -einrichtungen für die Problematik der Fax-Telekommunikation zu sensibilisieren und auf die Empfehlungen des Landesbeauftragten aus dem III. Tätigkeitsbericht hinzuweisen.