IV. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1997 - 31.03.1999
13.8 Fehlende Datenträgerkontrolle
Ziel der Datenträgerkontrolle ist es, so Ziff. 6.2.2.2 VV-DSG-LSA, die bei der Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten tätigen Personen mit Hilfe geeigneter Maßnahmen am unbefugten Lesen, Kopieren, Verändern oder an der unbefugten Entfernung von Datenträgern zu hindern.
Gleichwohl kam es in einem Polizeirevier im Berichtszeitraum dazu, daß aus dem rund um die Uhr besetzten Bereich des Dienstabteilungsführers eine vorschriftswidrig nicht unter Verschluß gehaltene Diskettenbox mit 9 Disketten abhanden kam und bisher nicht wieder aufgefunden werden konnte.
Auf den Disketten gespeichert waren das Unfalltagebuch der durch die betreffende Dienstabteilung aufgenommenen Unfälle über eine Frist von mehreren Monaten, Urlaubsplanungen, Stundenabrechnungen der Beamten und deren Adressenverzeichnis.
Bedenklich zunächst, daß sich dort offenbar die Polizeibeamten gegenseitig bestehlen. Aber damit nicht genug:
Auf gezielte Nachfrage wurde dem Landesbeauftragten noch mitgeteilt, daß es sich bei dem Datenbestand auf den Disketten nicht etwa nur um eine Sicherheitskopie der auf der Festplatte vorhandenen Originaldaten handelte, sondern auch noch um den Originaldatenbestand, der damit unwiederbringlich verloren war. Ein Beweis, wie oberflächlich man selbst mit einfachen Sicherungsmitteln umgeht, wenn die tägliche Routine den Blick verstellt.
Der Landesbeauftragte wird überprüfen, ob die ihm dazu vom Ministerium des Innern avisierten technischen und organisatorischen Maßnahmen in diesem Polizeirevier umgesetzt wurden.