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IV. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1997 - 31.03.1999

19. Personalvertretung

19.1 Fragebögen zur Gesundheitsförderung aller Bediensteten

Der Personalrat einer Kommune hatte in Zusammenarbeit mit einer gesetzlichen Krankenkasse einen umfangreichen Fragebogen für alle Bediensteten erstellt, der vom behördlichen Datenschutzbeauftragten dem Landesbeauftragten zur Prüfung vorgelegt wurde.

Ziel der Fragebogenaktion war es, sich ein Bild über die berufliche und gesundheitliche Situation und die Arbeitsplatzbedingungen der Beschäftigten zu verschaffen. Der Fragebogen war unterteilt nach beruflicher Situation/Belastung, Arbeitszufriedenheit, Lebensgewohnheiten/Gesundheitsverhalten, Gesundheitsbewußtsein und Angaben zur Person. Insgesamt sollten 34 Fragen beantwortet werden, die zum Teil zahlreiche Unterfragen enthielten.
Es wurde seitens des Personalrates darauf hingewiesen, daß die Mitarbeit freiwillig sei und die Angaben streng vertraulich behandelt sowie die Anforderungen des Datenschutzes genauestens eingehalten werden würden.
Allerdings zeigte sich bei genauer Betrachtung, daß die Fragen doch ihre Tücken hatten.

Da der Personalrat für seine Aktion natürlich über keine Rechtsgrundlage verfügte, mußte - worauf auch hingewiesen wurde - die Beteiligung freiwillig sein, oder die Erhebungen wurden völlig anonym durchgeführt. Der Fragenkomplex mit den Angaben zur Person war allerdings derart engmaschig, daß er bei einer Verknüpfung bzw. Zusammenführung der Antworten mit dem ebenfalls anzukreuzenden Arbeitsbereich der Kommune, ohne weiteres Rückschlüsse auf einzelne Mitarbeiter zugelassen hätte.

Vom Landesbeauftragten wurde deshalb empfohlen, zur Wahrung der Anonymität der Teilnehmer, ein größeres Raster auszuwählen. Im Interesse der Bediensteten erschien es darüber hinaus wünschenswert, die Auswertung der Fragebögen von neutralen, nicht zur Verwaltung gehörenden Personen durchführen zu lassen.
Den datenschutzrechtlichen Bedenken wurde Rechnung getragen.