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IV. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1997 - 31.03.1999

2.1 Tätigkeit im Berichtszeitraum

Der Landesbeauftragte hat sich in diesem Bericht wieder bemüht, aus der Vielzahl der angefallenen Arbeitsvorgänge in den folgenden Ziffern einen repräsentativen Querschnitt darzustellen. Der im letzten Tätigkeitsbericht (S. 4) festgestellte ständige Anstieg der Geschäftseingänge in den Jahren 1995 und 1996 hat sich erfreulicherweise im Berichtszeitraum nicht fortgesetzt, sondern sich - insbesondere nach dem Rückgang der Gesetzesnovellierungen auf Bundes- und später auch auf Landesebene - auf einem etwas niedrigerem Niveau stabilisiert. 1997 gab es fast 3.200 schriftliche Eingänge, im Jahre 1998 fast 3.000. 1997 sind dazu 733 und 1998 570 schriftliche Stellungnahmen erarbeitet worden.
Gleich geblieben ist die Zahl der fernmündlichen Anfragen durch öffentliche und private Stellen; sie liegt bei ca. 700 pro Jahr.
Konstant geblieben ist auch die Anzahl der persönlichen Anfragen und Vorsprachen in der Behörde des Landesbeauftragten (ca. 30 bis 35 im Jahr). Leicht erhöht hat sich demgegenüber die Zahl der Bürgereingaben (ca. 180 pro Jahr). Die Erhöhung liegt, offenbar einem Zug der Zeit folgend, mehr in den fernmündlich vorgetragenen Anliegen. Leicht gefallen ist demgegenüber die Erfolgsquote der Eingaben; die Überprüfung ergab nur noch in etwa jedem 4. Fall datenschutzrechtliche Fehler beim Umgang mit den personenbezogenen Daten durch die öffentlichen Stellen.
Die formellen Beanstandungen nach § 24 DSG-LSA sind auch im Berichtszeitraum im einstelligen Bereich geblieben, in etwa 30 weiteren Fällen hat der Landesbeauftragte von einer Beanstandung abgesehen. Beide Beobachtungen dürften ihren Grund in der zunehmend verbesserten Aus- und Fortbildung in den öffentlichen Stellen des Landes haben.

Auffällig war in diesem Berichtszeitraum die Häufung von Mängeln und Fehlern im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz, ohne daß es dort besondere Kontrollen gegeben hat. Dies war im Laufe des letzten Jahres Anlaß für zwei eingehende Besprechungen mit der Staatssekretärin. Akzeptanzprobleme der datenschutzrechtlichen Kontrolle und Nervositäten zeigten sich dabei insbesondere im nachgeordneten Bereich bei einzelnen Staatsanwaltschaften.

Weiter stark angestiegen sind der Bedarf an Besprechungen und die Bitten um Beratungen der Probleme vor Ort. Dabei lagen die Problembereiche gut verteilt je zur Hälfte im materiell-rechtlichen und im technisch-organisatorischen Bereich. Diffiziler Punkt ist die Datensicherheit bei den überall im Lande aufbrechenden Wünschen nach Vernetzung und Teilhabe an einer behörden- und auch landesübergreifenden Datenkommunikation. Einzelheiten dazu finden sich im folgenden Bericht unter den Ziffern 8 und 13.

Schwerpunkte der unabhängigen Anlaßkontrollen waren im Berichtszeitraum die neuen Kontrollen bei den kriminalaktenführenden Behörden der Polizei, die fortgesetzten Querschnittskontrollen bei den Ausländer- und Meldebehörden und bei personalaktenführenden Stellen im Lande. Eine erste Kontrolle gab es im Bereich der Finanzämter des Landes und der OFD. Neue Kontrollen sind im weitgefächerten Bereich des Gesundheitswesens vorgesehen.

Die gleichbleibend hohe Arbeitsbelastung hat die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht davon abgehalten, an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen im öffentlichen und im privaten Bereich teilzunehmen und selbst auch als Dozenten aufzutreten.

Fortgeführt und intensiviert wurde auch die Zusammenarbeit mit den Medien. Die Auswertung ihrer Berichte und ihre gezielten Anfragen anhand aktueller Probleme der Bürger sind eine wichtige Größe im direkten Umsetzen datenschutzrechtlicher Anliegen.