Menu
menu

IV. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1997 - 31.03.1999

2.2 Zusammenarbeit mit anderen Aufsichts- und Kontrollinstitutionen

Nahtlos kann hier an die positiven Erfahrungen aus dem III. Tätigkeitsbericht (S. 5 ff) angeknüpft werden. Unverändert gut ist die Zusammenarbeit mit dem Landtag sowohl im Verwaltungs- als auch im parlamentarischen Bereich. Wünsche zu Beratungen und Informationen einzelner Fraktionen nach der Landtagswahl 1998 hat der Landesbeauftragte gerne aufgegriffen. Dank schulden der Landesbeauftragte und seine Mitarbeiter auch dem langjährigen Landtagspräsidenten der Ersten und Zweiten Legislaturperiode, Dr. Keitel, für sein stets großes Interesse an der Arbeit dieser Behörde, seiner Akzeptanz ihrer unabhängigen Sacharbeit und seiner konsequenten Unterstützung bei administrativen Maßnahmen.
Einvernehmlich und vertrauensvoll ist auch die Zusammenarbeit mit dem neuen Landtagspräsidenten. Zwischen Herrn Schaefer und der Arbeit des Landesbeauftragten gab es bereits in der Vergangenheit aus seiner parlamentarischen Tätigkeit als Vorsitzender des Finanzausschusses und aus seiner späteren Tätigkeit als Finanzminister der Landesregierung viele positive Berührungspunkte.

Aus der guten und sachorientierten Zusammenarbeit mit den obersten Landesbehörden ist insbesondere die intensive und konstruktive Zusammenarbeit mit dem bei der Exekutive für den Datenschutz verantwortlichen Ministerium des Innern hervorzuheben. Wie bereits in der Vergangenheit haben auch im letzten Berichtszeitraum rechtzeitige Abstimmungen und das Ringen um praxisbezogene datenschutzrechtliche Lösungen seitens der Exekutive die Arbeit des Landesbeauftragten erleichtert. Das schließt sachliche Differenzen in der Bewertung nicht aus. Die Anpassung des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger an die seit Oktober 1998 geltende EG-Datenschutzrichtlinie und eine Überarbeitung des SOG LSA sind die nächsten wichtigen Aufgaben im datenschutzrechtlichen Bereich.

Erfolgreich und gut ist auch die dem Landesbeauftragten gesetzlich obliegende Zusammenarbeit mit den datenschutzrechtlichen Kontrollinstitutionen im nationalen und internationalen Bereich. Gerade die vielfältigen Zuständigkeiten auf Bundes- und Länderebene machen die enge Abstimmung in der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder und die Detailarbeit in ihren Arbeitskreisen für einen effektiven Datenschutz auch im Lande Sachsen-Anhalt unentbehrlich.
Das gilt immer mehr auch für die länderübergreifende Zusammenarbeit der für die Beachtung und Einhaltung des Datenschutzes eingesetzten unabhängigen Kontrollinstanzen in Europa und in den außereuropäischen Ländern. Deutlich wird dies z.B. dann, wenn künftig Behörden der europäischen Nachbarländer auch direkt auf automatisierte personenbezogene Datensammlungen in Behörden der Bundesrepublik zugreifen können (vgl. Ziff. 27).
Der Landesbeauftragte hat deshalb auch im Berichtszeitraum an einer europäischen und einer internationalen Datenschutzkonferenz teilgenommen.
Seit Oktober 1998 ist ihm zusätzlich seitens des Bundes die Aufgabe des zweiten unabhängigen deutschen Vertreters in der Gemeinsamen Kontrollinstanz für EUROPOL übertragen worden.