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IV. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1997 - 31.03.1999

20.5 Wahllichtbildvorlagen

Der vom Ministerium des Innern bereits mehrfach angekündigte Erlaß über Wahllichtbildvorlagen liegt dem Landesbeauftragten immer noch nicht vor (vgl. I. Tätigkeitsbericht, S. 110, II. Tätigkeitsbericht, S. 100 und III. Tätigkeitsbericht, S. 89).
Wie bekannt wurde, ist seitens der Polizei künftig die Übernahme der Lichtbildvorzeigekarteien zusammen mit den Lichtbildern aus den Kriminalakten in das neue POLIS-Verfahren beabsichtigt und daher eine nochmalige Aktualisierung des bisherigen vom Ministerium des Innern erst im Entwurf erstellten Erlasses vorgesehen.

Der Landesbeauftragte weist im übrigen darauf hin, daß die moderne Technik die Erstellung von virtuellen realitätsnahen Personenbildern erlaubt, so daß in vielen Fällen die Wahllichtbildvorlage "alten Stils" mit ihren Mängeln und Schwächen nicht mehr erforderlich ist.