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IV. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1997 - 31.03.1999

21.10 Postbedienstete als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft?

In seinem III. Tätigkeitsbericht (S. 104 f) hatte der Landesbeauftragte moniert, daß mit Inkrafttreten des Postneuordnungsgesetzes keine Grundlage mehr für die Bestellung von Mitarbeitern des Betriebssicherungsdienstes der nunmehr privatisierten Deutschen Post AG zu Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft besteht.
Dem Ministerium der Justiz war empfohlen worden, die notwendigen Änderungen der Verordnung über die Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft des Landes Sachsen-Anhalt vorzunehmen.
Das Ministerium der Justiz hat mitgeteilt, daß die Auffassung des Landesbeauftragten geteilt wird, und die Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zum III. Tätigkeitsbericht am 09. Dezember 1997 ausgeführt, daß der Empfehlung des Landesbeauftragten, die Verordnung über die Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft neuzufassen, entsprochen wird.
Geschehen ist aber seither nichts!