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IV. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1997 - 31.03.1999

21.18 Datenschutz bei Notaren

Nach der Änderung der Notarordnung durch das Dritte Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze vom 31.08.1998 (siehe III. Tätigkeitsbericht S. 112 f) steht nunmehr die Neufassung der Dienstordnung für Notare auf der Tagesordnung des Gesetzgebers. Dazu liegt ein Diskussionsentwurf des Bundes vor, der derzeit auf Länderebene beraten wird.
Der Landesbeauftragte hat gegenüber dem Ministerium der Justiz eine erste Stellungnahme abgegeben.
Der elektronischen Datenverarbeitung wird im Entwurf der Dienstordnung nur eine Hilfsfunktion zugewiesen. Allerdings fehlen in der Vorschrift zur EDV-gestützten Sachbearbeitung in den Notariaten Konkretisierungen zur Löschung der in Personalcomputern gespeicherten Daten sowie Vorschriften über Zugangs- und Bearbeitungsrechte.
Zu begrüßen ist die im Entwurf der Dienstordnung (§ 5) vorgesehene Klarstellung, daß Notarinnen und Notare öffentliche Stellen im Sinne der Datenschutzgesetze der Länder sind und der Kontrolle der Datenschutzbeauftragten unterliegen. Darüber gab es in anderen Bundesländern wiederholt Streit.
Die weitere Entwicklung in diesem Bereich bleibt abzuwarten.