IV. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1997 - 31.03.1999
21.9 Länderübergreifendes staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister
Die Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zu den Ausführungen des Landesbeauftragten im III. Tätigkeitsbericht (S. 98 f) mitgeteilt, daß die Bedenken des Landesbeauftragten in die weiteren Beratungen eingeflossen und ihnen im beträchtlichen Maße Rechnung getragen worden sei, so bei der Zuordnungsproblematik und der verschlüsselten Übermittlung von Mitteilungen und Auskünften auf dem Leitungsweg.
Inzwischen hat das Ministerium der Justiz mit Stand 24.11.1998 die aktuellen organisatorisch-technischen Leitlinien übersandt. Leider ist unter Ziff. 3.2.6 der Leitlinien noch immer keine sichere Lösung für die telefonische Auskunftserteilung bzw. die Beantwortung per Telefax gefunden worden.
Die datenschutzrechtlichen Bedenken bleiben insoweit bestehen. Der Landesbeauftragte wird das Verfahren weiterhin kritisch begleiten.