IV. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1997 - 31.03.1999
22. Schulen
22.1 Wahlen zum Landeselternrat und Landesschülerrat
Im letzten Tätigkeitsbericht (III., S. 121) hatte der Landesbeauftragte auf die Problematik der Veröffentlichung der privaten Anschriften des gewählten Landeselternrates hingewiesen. Das Kultusministerium hatte vorgesehen, den Umfang der bekanntzumachenden Daten in die ElternWO aufzunehmen.
Zwischenzeitlich ist eine eindeutige Regelung zur Veröffentlichung der personenbezogenen Daten des Landeselternrates getroffen worden (GVBl. LSA S. 819).
Dem Hinweis des Landesbeauftragten, gleichzeitig die Veröffentlichung der privaten Anschriften des gewählten Landesschülerrates zu regeln, ist das Kultusministerium ebenfalls gefolgt.