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IV. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1997 - 31.03.1999

24. Statistik

24.1 Volks- und Wohnungszählung 2001

Die Europäische Gemeinschaft beabsichtigt, im Jahre 2001 in den Mitgliedsländern eine Volks- und Wohnungszählung (Zensus 2001) durchführen zu lassen. Die frühere Absicht, dies aufgrund einer Verordnung durchzuführen, wurde fallengelassen. Um den Mitgliedsstaaten mehr Freiheiten zu gewähren, wurden statt dessen 1997 unverbindliche EU-Leitlinien für das Programm erarbeitet. Diese lassen für die nationalen Behörden auch zu, daß die Vollerhebung ganz oder teilweise durch die Nutzung und Verknüpfung von Verwaltungsregistern oder anderen Verwaltungsquellen ersetzt werden kann. Das kommt den Intentionen der Bundesregierung nach einer weitestmöglichen Kostenreduzierung bei der Zählung sehr entgegen. Die wichtigsten dieser sogenannten Verwaltungsregister sind neben denen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und anderer Behörden und Gebietskörperschaften die Melderegister, die jedoch eine für die Statistiken nicht akzeptable Fehlerquote von schätzungsweise ein bis sechs Prozent besitzen. Auch aus diesem Grunde laufen bereits seit Jahren Bestrebungen, die Melderegister zu konditionieren. Dazu hat der Landesbeauftragte bereits frühzeitig auf das verfassungsrechtliche Gebot der Trennung von Verwaltung und Statistik hingewiesen. Den gleichen erheblichen Bedenken begegnet die Forderung von seiten der Statistik, die Melderegister um weitere für die Zwecke des Zensus 2001 bestimmte Daten, wie z.B. Angaben zur Haushaltszugehörigkeit, dem höchsten Schulbildungsabschluß und dem Pendlerverhalten zu Erwerbszwecken zu erweitern. Im Verfahren der Entwicklung eines nationalen Konzeptes zur Umsetzung der Leitlinien wurde eine Arbeitsgruppe "Gemeinschaftsweiter Zensus 2001" aus Vertretern des Bundes und der Statistischen Ämter der Länder gebildet. Dabei wurden, ausgerichtet am entsprechend unterschiedlichen Datenbedarf auf Basis der Kernvariablen der EU-Leitlinien, ein Bundes- und ein Ländermodell entwickelt und 1998 durch die o.g. Arbeitsgruppe in einem Bericht dargestellt.

Zu diesem Bericht, der ihm durch das Ministerium des Innern vorgelegt worden war, nahm der Landesbeauftragte ausführlich Stellung. Tenor der Stellungnahme war, daß

  • es zur Umsetzung des Zensus 2001 und der Verwirklichung der erweiterten nationalen Ziele einer Art Volkszählungsgesetz bedarf,

  • dieses Gesetz gleichermaßen klar für die rechtsanwendende Verwaltung wie für betroffene Bürgerinnen und Bürger erkennen lassen muß, welche Daten aus welchen Registern entnommen, wo sie wie verknüpft, wann sie gelöscht, wie sie weitergegeben bzw. übermittelt werden und wo welche Daten in Registern schließlich zu anderen Zwecken zurückbleiben und

  • es keinesfalls hinnehmbar ist, wenn zu Zwecken der "einfacheren Verknüpfung" der Datenbestände ein individuelles Merkmal nach Art der hinlänglich bekannten Personenkennzahl eingeführt wird.

Das Ministerium des Innern sicherte zu, die Anregungen des Landesbeauftragten bei der Diskussion des zu erwartenden Volkszählungsgesetz-Entwurfes zu berücksichtigen und zu vertreten