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IV. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1997 - 31.03.1999

24.3 Mikrozensus

Jahr für Jahr werden auch in Sachsen-Anhalt Bürgerinnen und Bürger, d.h. eigentlich deren Haushalte, neu für die Teilnahme am Mikrozensus ausgewählt. Nicht selten führt dies angesichts des erheblichen Umfangs des Fragenkatalogs zu Irritationen unter den Betroffenen, obwohl das SLA seine Interviewer nunmehr schon lange beauftragt hat, sich einige Tage vor dem Interview schriftlich anzumelden und gleichzeitig ein förmliches Anschreiben und eine "Kurzinformation für die Befragten" beizulegen. Außerdem wird die Befragung regelmäßig in der Presse angekündigt.
Der Landesbeauftragte hatte gleichwohl viele Fragen der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf die Zulässigkeit, die gesetzlichen Hintergründe der Befragung und die weitere Verwendung vor allem der Hilfsmerkmale zu beantworten.
Die Tätigkeit des SLA war dabei aus datenschutzrechtlicher Sicht in keinem Fall zu beanstanden.