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IV. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1997 - 31.03.1999

4.2 Prüfung von Ausländerbehörden

Der Landesbeauftragte hat im Berichtszeitraum die Prüfung von Ausländerbehörden fortgesetzt (vgl. III. Tätigkeitsbericht, S. 14 f). Die dort getroffenen generellen Feststellungen haben sich auch bei den weiteren Kontrollen bestätigt.

Außerdem hat der Landesbeauftragte festgestellt, daß die Ausländerdateien A und B von den Ausländerbehörden überwiegend automatisiert geführt werden. Dazu wird meistens das Programm "AUSO" eingesetzt. Diese Software läßt den Zugriff jedes Sachbearbeiters der Ausländerstelle auf alle personenbezogenen Daten sämtlicher gespeicherter Ausländer zu.
Das hält der Landesbeauftragte jedenfalls bei größeren Behörden nicht für datenschutzgerecht.
Datenschutzrechtlich erforderlich und damit ausreichend dürfte sein, daß jeder Sachbearbeiter (bzw. die Vertreter) auf die personenbezogenen Daten seines Zuständigkeitsbereiches zugreifen kann.

Das Ministerium des Innern des Landes hat es unter Hinweis auf § 6 Abs. 1 Satz 2 DSG-LSA wegen des seiner Ansicht nach unangemessen großen Aufwands abgelehnt, den Ausländerbehörden des Landes eine Änderung dieses Verfahrens nahezulegen.
Die Kontrollen werden fortgesetzt.