Menu
menu

IV. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1997 - 31.03.1999

5. Ausweis- und Meldewesen

5.1 Melderegisterauskünfte für Verkehrssicherheitsaktion

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat e.V. plante gemeinsam mit dem Ministerium des Innern eine Verkehrssicherheitsaktion zur Verhütung von Alkoholunfällen. Junge Leute zwischen 16 und 24 Jahren sollten direkt angeschrieben und zur Eigen- und Mitverantwortung animiert werden. Die Meldedatenübermittlungen an den Deutschen Verkehrssicherheitsrat e.V. waren als Gruppenauskunft gem. § 33 Abs. 3 MG LSA zu beurteilen. Das geforderte "öffentliche Interesse" konnte angenommen werden, weil die Verkehrssicherheitsaktion zur Verhütung von Alkoholunfällen in Anbetracht der hohen Unfallzahlen unter Alkoholeinfluß eine sinnvolle Präventivmaßnahme ist. Auswahl und Übermittlung der in Frage kommenden Meldedaten waren durch das Meldegesetz des Landes Sachsen-Anhalt gedeckt.

Der Landesbeauftragte hat jedoch angeregt, dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat e.V. lediglich Adreßaufkleber mit der Maßgabe zur Verfügung zu stellen, sie ohne Anfertigung einer Kopie zu verwenden. Unverbrauchte Adreßaufkleber seien zu vernichten. Außerdem sollte gem. § 35 Abs. 1 MG LSA auf die Zweckbindung und bei deren Nichtbeachtung auf die Strafbarkeit hingewiesen werden. Damit lassen sich z.B. unerwünschte Werbemaßnahmen von vornherein rechtlich verhindern.