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IV. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1997 - 31.03.1999

6.2 Datenübermittlung an Beteiligte im Flurneuordnungsverfahren

Ein Grundstückseigentümer beschwerte sich beim Landesbeauftragten über ein Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung, weil es unaufgefordert einer benachbarten Familie mitgeteilt hatte, der Petent habe einen Verhandlungstermin zur Neuregelung der Eigentumsverhältnisse wegen seines Urlaubs abgesagt.
Ein anderer Nachbar hatte zuvor einen Antrag auf Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum gestellt. In diesem Zusammenhang sollte ein Teil des dem Petenten gehörenden Grundstückes, an dem sich noch weitere Eigenheime befanden und der als Grundstückszuwegung dient, öffentlich werden.
Nach dem hier anzuwendenden § 111 des Flurbereinigungsgesetzes können Ladungen und andere Mitteilungen an Beteiligte in jeder Form bekanntgegeben werden. Von daher war die Mitteilung an die benachbarte Familie vom Grundsatz her zulässig.
Da das Flurbereinigungsgesetz aber nur den Inhalt von Ladungen und nicht den von Mitteilungen regelt, wäre hier ergänzend § 12 Abs. 1 Nr. 1 DSG-LSA zu beachten gewesen. Dieser läßt die Übermittlung personenbezogener Daten an nicht-öffentliche Stellen nur zu, wenn die Datenübermittlung zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der übermittelnden Stelle liegenden Aufgaben erforderlich ist. Deshalb wäre jedes einzelne mitzuteilende Datum abzuwägen gewesen. Die Abwägung hätte zu dem Ergebnis führen müssen, daß Sinn der Mitteilung nur der Hinweis war, daß die Verhandlung zu dem beabsichtigten Termin nicht zustande kommt. Allenfalls wäre datenschutzrechtlich noch die Angabe einer kurzen Begründung (z.B. "durch den Petenten abgesagt") ohne weitere Einzelheiten vertretbar gewesen. Nicht zulässig aber war der Hinweis auf den Urlaub des Petenten.

Der Landesbeauftragte hat dieses Fehlverhalten ohne förmliche Beanstandung gerügt und möchte auch die anderen Ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung auf die datenschutzrechtliche Sensibilität des Themas hinweisen.