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IV. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1997 - 31.03.1999

8.2.1 Elektronische Post

Der E-Mail-Dienst, allgemein auch als "elektronische Post" bezeichnet, ist fast flächendeckend in der Landesverwaltung eingeführt. Das Land verfügt seit Mai 1998 hierzu über zwei zentrale "Postämter" (sog. MTA-Kopfstationen), die im Ministerium für Wirtschaft und Technologie in Magdeburg und im Landesrechenzentrum (LRZ) in Halle eingerichtet wurden. Die Kopfstation im Wirtschaftsministerium deckt dabei die Nord-Region und die Kopfstation im LRZ Halle die Süd-Region des Landes ab. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, bei Störung einer primären Kopfstelle die andere Kopfstelle alternativ zu benutzen. Für eine gewisse Ausfallsicherheit hat die Landesregierung damit Vorsorge getroffen. Bei Maßnahmen zum Datenschutz besteht aber noch Handlungsbedarf.
Der Landesbeauftragte hat bereits im II. Tätigkeitsbericht (S. 36) und im III. Tätigkeitsbericht (S. 33) auf die noch fehlenden Regelungen zur Nutzung der "elektronischen Post" hingewiesen. Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat in ihrer Entschließung zum Datenschutz bei elektronischen Mitteilungssystemen vom März 1995 die Beachtung von Sicherheitsaspekten wie die Nutzung von X.400-Produkten nach dem 88er-Standard und die Verschlüsselung personenbezogener Daten gefordert (vgl. II. Tätigkeitsbericht, Anlage 16).
Über die spezifischen Sicherheitsrisiken beim E-Mail-Dienst, wie die Möglichkeiten zum Mitlesen, Verändern bzw. Verfälschen von elektronischen Nachrichten oder zum Erstellen von Nutzerprofilen, hat der Landesbeauftragte in seinem III. Tätigkeitsbericht (S. 59 ff) berichtet. Die Hinweise haben nichts von ihrer Aktualität verloren.
Eine weitere Gefährdung stellen Computerviren dar, die sich in einem Attachment der E-Mail (Anhang in einer E-Mail) befinden können.
Bisher ist es bei einem vom Ministerium des Innern vorgestellten Entwurf einer "Regelung zur elektronischen Post im Ministerium des Innern", die Grundlage für eine landesweite Regelung sein sollte, geblieben.
Der Landesbeauftragte fordert deshalb die Landesregierung auf, noch im Verlauf des Jahres 1999 zur Nutzung der "elektronischen Post" eine landeseinheitliche Regelung zu schaffen, in der auch die Belange des Schutzes personenbezogener Daten Berücksichtigung finden.