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IV. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1997 - 31.03.1999

9. Finanzwesen

9.1 Änderung der Abgabenordnung

Auf die datenschutzrechtlichen Forderungen hat der Landesbeauftragte bereits im I. Tätigkeitsbericht (S. 48), in seinem II. Tätigkeitsbericht (S. 38) und auch in seinem III. Tätigkeitsbericht (S. 33 f) hingewiesen und über die mangelnde Bereitschaft zu datenschutzrechtlichen Verbesserungen bei den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder informiert.
Bis heute hält das Bundesministerium der Finanzen datenschutzrechtliche Ergänzungen der Abgabenordnung nicht für erforderlich.
Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben dennoch eine Bestandsaufnahme der wünschenswerten und notwendigen Änderungen der Abgabenordnung erstellt, weil seit Beginn des Jahres 1999 erste Anzeichen für eine grundsätzlich geänderte Einstellung beim Bundesministerium erkennbar sind.

In Anbetracht fortschreitender technischer Entwicklungen im Bereich der automatisierten Datenverarbeitung werden neue datenschutzrechtliche Vorkehrungen nicht zu vermeiden sein, will man z.B. das auch von den Finanzverwaltungen stets hoch gehaltene Steuergeheimnis nicht gefährden. Dabei geht es nicht nur um die Glaubwürdigkeit der Steuerverwaltung im Umgang mit den ihr anvertrauten Daten, sondern auch um die Frage, wie bei den neuen technischen Risiken mit den Persönlichkeitsrechten der Steuerbürger umgegangen wird. Unerwähnt sollte auch nicht bleiben, daß auch die Umsetzung der EG-Datenschutzrichtlinie Anlaß gibt, die Abgabenordnung zu überprüfen.

Der Landesbeauftragte fordert die Landesregierung auf, mehr als bisher die Bestrebungen zur datenschutzrechtlich gebotenen Überarbeitung der Abgabenordnung zu unterstützen.