IV. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1997 - 31.03.1999
9.5 Kontrolle eines Finanzamtes
Im Berichtszeitraum hat der Landesbeauftragte damit begonnen, auch die 21 im Lande bestehenden Finanzämter in die datenschutzrechtlichen Kontrollen einzubeziehen.
Eine erste Prüfung ergab, daß im materiell-rechtlichen Bereich wenige, dafür aber erhebliche Mängel im Bereich des technisch-organisatorischen Datenschutzes festzustellen waren. Datenschutzrechtliche Defizite zeigten sich besonders bei:
der Verschlußsicherheit von Räumlichkeiten und der Organisation der Gebäudereinigung durch eine Fremdfirma,
der Organisation und dem Ablauf der Vernichtung von dienstlichem Schriftgut,
den Melde- und Dokumentationspflichten.