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IV. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1997 - 31.03.1999

9.6 Unzulässige Datenübermittlungen bei den Steuerberaterkammern

Seit längerem mußte sich der Landesbeauftragte - wie auch seine Kollegen und Kolleginnen in den anderen Bundesländern - mit der Veröffentlichungspraxis der Steuerberaterkammern beschäftigten. Sofern Unbefugte sich steuerberatend betätigen, werden sie abgemahnt und zur Abgabe von strafbewehrten Unterlassungserklärungen "verpflichtet". Diese sicher notwendigen Unterlassungserklärungen werden dann aber im öffentlich zugänglichen Mitteilungsblatt der Kammern (z.B. in den Wartezimmern der Steuerberater) abgedruckt. Das wird mit dem Informationsbedürfnis der Kammermitglieder begründet; nur auf diese Art und Weise könnten die Steuerberaterkammern ihrer Informationspflicht nachkommen und die Einhaltung der Unterlassung überprüft werden.

Der Landesbeauftragte wies in mehreren Schreiben darauf hin, daß es für diese Veröffentlichungspraxis in Sachsen-Anhalt keine gesetzliche Grundlage gibt. Die Verfassung des Landes und auch das DSG-LSA verlangen eine Rechtsgrundlage, weil mit der jedermann zugänglichen Kammerzeitung personenbezogene Daten Dritten übermittelt werden. Das als Grundlage von den Kammern herangezogene Steuerberatungsgesetz enthält nur eine Aufgabenzuweisung, aber keine Befugnis zum Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts sind die Steuerberaterkammern an Gesetz und Recht gebunden. Keines der Urteile, die die Kammern zur Begründung für ihre Praxis herangezogen haben, hat sich mit der Verletzung der Grundrechte auseinandergesetzt.

Der Landesbeauftragte hat unter Berücksichtigung der Gesamtsituation bis zu einer Klärung angeregt, von den Betroffenen entweder eine separate Zustimmung zur Veröffentlichung zu erhalten oder aber die Erklärung nicht als Abdruck im offen zugänglichen Mitteilungsblatt, sondern nur im Begleitschreiben an die Kammermitglieder direkt zu übermitteln. Dann löst sich das Rechtsproblem ohne großen Aufwand.
Auf eine Antwort auf seinen Vorschlag wartet der Landesbeauftragte seit September 1998.