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V. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1999 - 31.03.2001

11.2 Telefax

Bereits seit seinem II. Tätigkeitsbericht wiederholt der Landesbeauftragte regelmäßig seine Warnungen vor der gewohnheitsmäßigen Verwendung des Telefaxgerätes zur Übertragung personenbezogener Daten. Bekanntermaßen ist das Telefax aus vielerlei Gründen eines der unsicheren Medien zur Datenübermittlung. Ebenso regelmäßig muß er jedoch auch darüber berichten, daß diese Warnungen immer wieder von sorglosen Beschäftigten im Landesdienst ignoriert werden.

Der markanteste Fall im zurückliegenden Berichtszeitraum fand in einem Regierungspräsidium statt. Bei einer Dienstbesprechung mit den Bediensteten der in seinem Zuständigkeitsbereich liegenden Wohngeldstellen und Sozialämter wurde angeordnet, - ausgerechnet im Bereich der besonders geschützten Sozialdaten - zur Geltendmachung von Ansprüchen auf Erstattung von Sozialleistungen gegenüber vorrangig Leistungspflichtigen die Telefaxübermittlung einzusetzen. Besondere dienstliche Gründe dafür gab es nicht.

Einer der Teilnehmer an der Besprechung erinnerte sich an zurückliegende Tätigkeitsberichte des Landesbeauftragten und hinterfragte noch einmal die datenschutzrechtliche Problematik.

Aufgrund der folgenden Intervention des Landesbeauftragten korrigierte das Regierungspräsidium seine Anordnung zur Telefaxverwendung und wies die betreffenden Stellen an, normalerweise den Postweg und nur in absoluten Ausnahmefällen das Telefax zu verwenden. In diesen Fällen sollen dann die im III. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten (S. 62 ff) genannten Sicherheitsvorkehrungen angewendet werden.