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V. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1999 - 31.03.2001

11.3 E-Mail

11.3.1    Generelle Sicherheitsprobleme

Mit der stetigen Zunahme des Anschlußgrades öffentlicher Stellen des Landes an das Internet beobachtet der Landesbeauftragte seit längerem auch die Zunahme des E-Mail-Verkehrs. Mit der Zahl der Benutzer ist aber leider nicht das Wissen um die besonderen Datensicherheitsrisiken bei dieser Übertragungsspielart gestiegen.

Obwohl der Landesbeauftragte in zurückliegenden Tätigkeitsberichten (zuletzt im IV. Tätigkeitsbericht (S. 25 f und 50 f)) wiederholt auf Sicherheitsrisiken und rechtliche Probleme der E-Mail-Nutzung aufmerksam machte und auch der Fachpresse und Berichten in Funk und Fernsehen zunehmend Warnungen und Hinweise auf die Gefahren von jedermann entnommen werden können, bleibt das von den Anwendern weitgehend unbeachtet. Statt dessen häufen sich die Fälle, in denen auch vertrauliche oder sensible personenbezogene Daten auf diesem Wege übertragen werden. Offensichtlich werden die einen gewissen Schutz bietenden Verschlüsselungsmöglichkeiten als zu kompliziert oder einfach lästig abgelehnt.

Es kann - völlig unbemerkt - zum Verlust der Vertraulichkeit der übersandten Informationen ebenso wie zum Verlust der Integrität kommen, d.h., Absender und/oder Inhalt der Nachricht können unbemerkt ge- oder verfälscht werden. Im übrigen ist weder sicher, daß eine E-Mail den Adressaten stets erreicht, noch ist sie stets schneller als ein Fax. Unter Datensicherheitsaspekten sehr problematisch ist auch die Tatsache, daß einige Provider alle E-Mails über zentrale Knoten in den Vereinigten Staaten leiten.

Der Landesbeauftragte hält es deshalb für die öffentlichen Stellen des Landes zwingend erforderlich, Regelungen für den Umgang mit E-Mails zu schaffen.  Einen vielversprechenden Ansatz zur Lösung haben die Kommunalen Spitzenverbände erarbeitet, die der Landesbeauftragte bei der Erarbeitung des Musters einer Dienstanweisung für die Benutzung und Behandlung von E-Mail für ihre Mitglieder beriet.

Die bisher in der auf Beschluß der Landesregierung erlassenen gemeinsamen Geschäftsordnung der Ministerien enthaltenen Regelungen zur Behandlung von E-Mails (§§ 16, 26 Abs. 3) reichen nicht aus. Der Landesbeauftragte hält es für angemessen, wenn die Obersten Landesbehörden in diesem Punkt beispielgebend vorangehen. Denkbar wäre eine entsprechende Ergänzung der gemeinsamen Geschäftsordnung oder eine separate Anweisung zur E-Mail-Behandlung.