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V. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1999 - 31.03.2001

12.6 Meldung der Betreiber von Öllageranlagen durch den Schornsteinfeger

Eine Petentin beschwerte sich, daß sie als Betreiberin einer Öllageranlage durch den Schornsteinfeger an den Landkreis gemeldet wurde.

Der Landesbeauftragte klärte sie darüber auf, daß es dafür eine gesetzliche Grundlage gab, denn der Landkreis war als untere Wasserbehörde im Rahmen der Gefahrenabwehr tätig geworden und nach der bereichsspezifischen Rechtsgrundlage des § 15 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 Satz 2 SOG LSA auch berechtigt gewesen, ihre Daten beim Schornsteinfeger zu erheben.

Auch die Datenübermittlung durch den Schornsteinfeger war zulässig, denn § 19 Abs. 3 Satz 1 des Schornsteinfegergesetzes erlaubt dem Schornsteinfeger, personenbezogene Daten aus seinen Aufzeichnungen an öffentliche Stellen zu übermitteln, soweit das für die Bekämpfung der Luft-, Boden- und Gewässerverschmutzung erforderlich ist.