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V. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1999 - 31.03.2001

12.7 Beschaffung einer Geburtsurkunde

Eine Petentin wandte sich an den Landesbeauftragten mit der Bitte um Hilfe. Als junge Frau wurde sie zu Unrecht zur zwangspsychiatrischen Behandlung in ein Krankenhaus eingewiesen. Zu dieser Zeit war sie schwanger und wurde für die Geburt ihres Kindes in ein Allgemeinkrankenhaus verlegt, das sie nicht kannte. Anschließend kam sie zur weiteren Behandlung zurück in die Psychiatrie - ohne ihr Kind. Die Wege von Mutter und Kind trennten sich und erst nach langer Zeit konnte sie nach der Wiedervereinigung Rehabilitationsansprüche geltend machen - aber da fehlten ihr viele Unterlagen. So hatte sie über verschiedene Institutionen versucht, den Geburtsort ihres Kindes, die Geburtsklinik und das zuständige Standesamt zum Zwecke der Ausstellung einer Geburtsurkunde zu ermitteln. Darüber hinaus versuchte sie, eine Auskunft über einen weiteren  Klinikaufenthalt zu bekommen, der über 30 Jahre zurücklag.

Als sie schließlich ein Standesamt fand und eine Geburtsurkunde anforderte, wurde ihr mitgeteilt, daß die Geburt am Ort der Klinik nicht verzeichnet sei und demzufolge auch keine Geburtsurkunde ausgestellt werden könne. Auch weitere ihrerseits angestellte Nachforschungen führten zu keinem anderen Ergebnis.

Der Landesbeauftragte konnte ihr teilweise helfen. Er führte eine Kontrolle bei dem Standesamt durch, das angeblich keine Geburtsunterlagen besaß und konnte an Hand der im dortigen Archiv befindlichen Unterlagen den Geburtseintrag und die Entbindungsklinik ermitteln. Bei der anschließenden Kontrolle in dieser Entbindungsklinik konnte gerade noch rechtzeitig der Bestand der medizinischen Unterlagen, der schon zur Vernichtung anstand, gesichert werden. Damit hatte die Petentin noch die Möglichkeit, Einsicht in die sie betreffenden medizinischen Unterlagen zu nehmen und diese für die Beweisführung zu sichern.

Im weiteren Fall konnte leider nicht mehr geholfen werden. Immerhin waren seitdem mehr als 30 Jahre vergangen, so daß trotz aller Sucharbeiten in verschiedenen Archiven keine Dokumente aufgefunden werden konnten. Es muß davon werden, daß diese Unterlagen - durchaus fristgerecht - vernichtet wurden.