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V. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1999 - 31.03.2001

14.6 Private Benutzung von Telekommunikationsanlagen

Der Gesamtpersonalrat einer Universität des Landes Sachsen-Anhalt hatte den Landesbeauftragten gebeten, ihn mit datenschutzrechtlichen Empfehlungen bei der Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem Betrieb von Telekommunikationsanlagen zu unterstützen.

Im Vorfeld waren personenbezogene Daten bei der Telekommunikation ausgewertet worden, die zu dienstrechtlichen und arbeitsrechtlichen Maßnahmen führten.

Es wurde herausgearbeitet, daß rechtliche Unterschiede bei der dienstlichen Benutzung einer Telekommunikationsanlage und der privaten geduldeten Nutzung der Anlage bestehen. Für den Dienstherren/Arbeitgeber muß es Instrumentarien der Mißbrauchskontrolle dienstlicher Anlagen geben. Grundsätzlich ist für solche Mißbrauchskontrollen ein Einverständnis der entsprechenden Teilnehmer gem. § 89 Abs. 10 TKG einzuholen. Die früheren Rundschreiben der Universität zur Telefonbenutzung sahen eine Kontrolle durch den Dienstvorgesetzten nicht vor. Deshalb bestanden seitens des Personalrates Zweifel an der Zulässigkeit der seitens der Universitätsverwaltung vorgenommenen Auswertungen zur mißbräuchlichen privaten Benutzung der Telekommunikationsanlage.

Im Ergebnis wurde von der Universität eine Dienstanweisung vorgelegt, die eine rechtlich zulässige Verwendung von Verbindungsdaten im Sinne der Mißbrauchskontrolle regelt, und auch die dann mit dem Gesamtpersonalrat abgestimmte Gebührenerfassung privater Telefongespräche entsprach den rechtlichen Vorgaben.