V. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1999 - 31.03.2001
15.3 Überprüfung der TÜ-Maßnahmen
In seinem letzten Tätigkeitsbericht hatte der Landesbeauftragte über die Einführung des sogenannten „Großen Lauschangriffs” informiert (vgl. IV. Tätigkeitsbericht, S. 90 ff).
Weil er dieses Thema für datenschutzrechtlich äußerst sensibel hält, hat er im Berichtszeitraum mit der Prüfung von Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen (TÜ-Maßnahmen) begonnen. Die stichprobenweise Überprüfung bei einer Polizeidirektion des Landes hat keine gravierenden datenschutzrechtlichen Verstöße ergeben.
Was den Landesbeauftragten wie seine Kollegen im Bund und den Ländern jedoch beunruhigt, ist der zunehmende Gebrauch dieses einschneidenden Eingriffsmittels und der geradezu formelhafte Umgang damit bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten. Dadurch fühlt er sich mit den Kollegen in der grundsätzlichen Kritik bestätigt, daß die gesetzlichen Voraussetzungen der Überwachung zu leicht belegt werden können. Das ist aber der datenschutzrechtlichen Sensibilität dieses Themas nicht angemessen. Deshalb ist es gut, daß das Bundesverfassungsgericht in der letzten Zeit begonnen hat, die Gerichte von Verfassungs wegen zur genaueren Prüfung der tatsächlichen und rechtlichen Anforderungen anzuhalten.