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V. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1999 - 31.03.2001

16.10.2 Ein vorausdenkender Notar

Im Berichtszeitraum hat sich ein Notar an den Landesbeauftragten gewandt, da bei seiner Amtsprüfung durch die Aufsichtsbehörde beanstandet worden war, daß er aus datenschutzrechtlichen Bedenken die Einlageblätter eines Kalenderjahres nicht zum festen Einbinden an eine Druckerei gegeben hatte, sondern "lediglich" geheftet und gesiegelt hatte.

Der Landesbeauftragte hat die datenschutzrechtlichen Bedenken des Notars geteilt und seiner Aufsichtsbehörde empfohlen, in Anbetracht der damals bereits absehbaren Änderung des § 14 Abs. 1 DONot von einer Beanstandung dieser künftig datenschutzfreundlicheren Verfahrensweise abzusehen.