V. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1999 - 31.03.2001
16.7 Länderübergreifendes staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister
Wie bereits im IV. Tätigkeitsbericht (S. 98 f) angesprochen, stellt die Auskunftserteilung aus dem neuen Register per Telefon oder Telefax eine besondere Schwachstelle dar. Die letzte dem Landesbeauftragten übersandte Zusammenfassung der organisatorisch-technischen Leitlinien (Stand 26.09.2000) sieht in Ziff. 3.2.6 zwar die telefonische Auskunft bzw. die Auskunft per Telefax nur im Ausnahmefall vor und erlaubt diese nur nach Prüfung der Authentizität der anfragenden Behörde, damit sind aber die Bedenken zur technisch sicheren Übermittlung personenbezogener Daten nicht ausgeräumt.
Insbesondere hinsichtlich der Auskunftserteilung per Telefax verweist der Landesbeauftragte auf seine unverändert aktuellen Hinweise im II. (S. 91 f), III. (S. 62 ff) und IV. Tätigkeitsbericht (S. 49 f).